Die Trauung
Sie haben sich für eine Trauung in Bockum-Hövel entschieden. Darüber freuen wir uns. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir helfen, dass dieser Tag für Sie in guter Erinnerung bleibt.
Wir wünschen Ihnen einen gesegneten, unbeschwerten und fröhlichen Hochzeitstag!
Ein evangelischer Traugottesdienst ist ein besonderer und feierlicher Gottesdienst, in dem Sie als Ehepaar um Gottes Segen für Ihre Ehe bitten und sich als von Gott einander anvertraute Eheleute zueinander bekennen. Deshalb holt Sie der Pfarrer bzw. die Pfarrerin gemeinsam an der Kirchentür ab und zieht mit ihnen als Ehepaar in die Kirche ein, wo die Hochzeitsgäste als Traugemeinde Sie erwarten.
Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist in der Regel, dass beide Ehepartner Mitglieder einer evangelischen Gemeinde sind. Die Trauung eines gemischt-konfessionellen Paares oder eines Paares, bei dem ein Ehepartner keiner christlichen Gemeinde angehört, sieht aber im Wesentlichen ähnlich aus. Im Traugespräch werden wir genauer darüber sprechen können. Ist keiner der Ehepartner Mitglied einer evangelischen Gemeinde, ist eine evangelische Trauung nicht möglich.
Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen …
Grundsätzlich ist für eine Trauung die Pfarrererin oder der Pfarrer an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen, benötigen wir daher ein Dimissoriale (das ist die Zustimmung Ihrer Ortsgemeinde, dass ein Pfarrer unserer Gemeinde Sie trauen kann, auch wenn er eigentlich nicht zuständig ist).
Ist ein Ehepartner Mitglied der römisch-katholischen Kirche, so kann über die Ortspfarrerei beim zuständigen Bischof eine Dispens beantragt werden (das ist eine bischöfliche Ausnahmegenehmigung). Sie ist dann notwendig, wenn die römische Kirche die evangelische Trauung anerkennen soll. Für die evangelische Trauung selbst ist eine Dispens aber nicht erforderlich.
Ökumenische Trauung
Unter einer Ökumenischen Trauung versteht man einen gemeinsamen Traugottesdienst mit einem evangelischen und einem katholischen Pfarrer. Allerdings: Streng genommen gibt es eine Ökumenische Trauung gar nicht. Sie ist eigentlich ein evangelischer Gottesdienst unter katholischer Beteiligung – oder umgekehrt. Sprechen Sie mit dem zuständigen katholischen Pfarramt und fragen sie nach, ob ein katholischer Geistlicher die Trauung mitfeiern kann.
Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Sie leben als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und möchten hierfür um Gottes Segen bitten? Auch dies ist im Rahmen eines Segnungsgottesdienstes möglich. Zu beachten ist, dass mindestens einer der beiden Partner der evangelischen Kirche angehören muss. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer/m zuständigen Pfarrer/-in.
Können auch Paare kirchlich heiraten, wenn nur eine/einer evangelisch ist, die/der andere aber keiner christlichen Kirche angehört?
Auch diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der nichtchristliche Partner dem Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich offen und positiv gegenübersteht. Auch ein Gottesdienst anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen wird die Verkündigung von Gottes Wort und Gebet enthalten. In Respekt vor der eigenen Entscheidung werden dem nichtchristlichen Partner keine Aussagen abverlangt, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben. Ob weitere Bestandteile der Trauung wie Ringwechsel, Handreichung mit Votum, Segnung oder Segensgebet mit Handauflegen ganz oder teilweise unterbleiben sowie weitere Einzelheiten sind auch hier im Traugespräch zu erörtern und zu klären.
Trauzeugen
Trauzeugen sind heute bei einer Trauung nicht mehr nötig. Trotzdem ist es ein schöner Brauch, wenn sie – sofern Sie Trauzeugen haben – mit Ihnen gemeinsam in die Kirche einziehen und vielleicht rechts und links von Ihnen Platz nehmen.
Anmeldung
Bitte sprechen Sie zunächst den von Ihnen gewünschten Termin für Ihre Trauung mit Ihrer Gemeindepfarrerin/Ihrem Gemeindepfarrer ab.
Nachdem Sie den Termin mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer abgesprochen haben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro und lassen Sie dort vorab den Termin für die Kirche reservieren.
Danach muss noch eine schriftliche Anmeldung der Trauung im Gemeindebüro erfolgen. Für die schriftliche Anmeldung benötigen wir Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten, weitere Unterlagen werden von uns nicht benötigt.
Bitte nehmen Sie die schriftliche Anmeldung sehr rechtzeitig vor!
Ausschmückung der Kirche
Wenn Sie Blumenschmuck auf dem Altar oder auch im Altarraum wünschen, bitten wir Sie, selbst dafür zu sorgen.
Es ist sinnvoll, sich mit anderen Paaren, die mit Ihnen am selben Tag getraut werden, wegen der Ausschmückung der Kirche abzusprechen. Auskunft hierzu erteilt Ihnen das Gemeindebüro. Auf den Altartisch sollten nur Gestecke (keine Sträuße) gestellt werden. Sie verbleiben traditionsgemäß in der Kirche. Die Ausschmückung sollte spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der ersten Trauung vollendet sein. Sie können das Schmücken selbst vornehmen. Sie können aber auch eine Gärtnerei beauftragen.
Wir bitten diejenigen, die die Ausschmückung vornehmen, sich rechtzeitig mit der Küsterin zu verständigen
Kirchenmusik
Die Kirchenmusikerinnen und -musiker unserer Gemeinde helfen mit, den Gottesdienst anlässlich Ihrer Trauung festlich auszugestalten. Dazu gehört ein Orgelstück zum Einzug und zum Auszug, das Begleiten der Gemeindelieder und eventuell ein Orgelstück nach der Trauhandlung.
Im Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin werden Sie über die Lieder sprechen, die bei Ihrer Trauung gesungen werden sollen. Für die besondere musikalische Gestaltung durch Instrumentalstücke, Sologesang oder einen Chor ist eine frühzeitige Absprache mit den Kirchenmusikern nötig.
Trauspruch
Brautpaare können sich an der Auswahl des Taufspruchs beteiligen. Als einen ausführlichen Ratgeber der Suche möchten wir Ihnen die Internetseite http://www.trauspruch.de nennen.
Reis streuen?
Traugottesdienste sind im Prinzip an jedem Wochentag möglich, finden in der Regel aber freitags oder samstags statt. Feste Zeiten?
In der Karwoche und in der Woche vor Totensonntag sind kirchliche Trauungen nicht gestattet.